Der Handelsvertreter Rechtsschutz

Der exklusive Rahmenvertrag ist mit folgenden Leistungen nur für IVB Mitglieder ab 100.- €uro im Jahr zu bekommen.

  • Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall 100.000 €uro ohne Selbstbeteiligung
  • Für außergerichtliche Konfliktlösungen durch Mediation trägt Roland die Kosten
  • Für gerichtliche Auseinandersetzungen über den Ausgleichsanspruch im Falle des Ausscheidens
  • Für gerichtliche Auseinandersetzungen über Provisionen und deren Neuregelungen
  • Für gerichtliche Auseinandersetzungen über Buchauszüge
  • Für gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Altersversorgung des Versicherungsunternehmens
  • Für gerichtliche Streitigkeiten mit Untervertretern und Agenturvorgänger
  • Für gerichtliche wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Kündigung des Handelsvertretervertrags
  • Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit
  • Schutzbrief im Online-Bereich (Datenschutzbrief)
  • Verlängerung der Nachhaftungszeit bei Ausscheiden wegen Ruhestand, Berufsunfähigkeit oder Tod
  • Möglichkeit der Fortführung des Vertrages für bis zu drei Jahre bei Ausscheiden wegen Ruhestand oder Berufsunfähigkeit aus der IVB

Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Baustein MGU für nur 60 €uro dazu zu nehmen. Achtung: Geht nur in Verbindung mit dem Handelsvertreter Rechtsschutz:
 

  • Versicherungssumme: 1.000.000 Euro je Rechtsschutzfall; Strafkaution: 200.000 Euro
  • Umfassender Versicherungsschutz bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten Verfahren z.B. bei Strafwidrigkeiten „Verdacht auf Steuerhinterziehung“
  • Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten für sämtliche Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen
  • Kostenübernahme für arbeits-, verwaltungs-, sozial- oder steuerrechtliche Verfahren, die in ursächlichem und unmittelbarem Zusammenhang mit einem Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren stehen
  • Übernahme von Prozessbeobachtungskosten

Außerdem hat uns Roland-Rechtsschutz einen Leitfaden für alle Handelsvertreter zusammengestellt. Darin sind viele mögliche Fälle beschrieben die uns Außendienstler zustoßen können. Viel wichtiger sind aber die Tipps und Hinweise welche Lösungen und Vorkehrungsmaßnahmen es gibt.

Schaut auch mal in die Highlights! Weitere Informationen zum Datenschutzbrief und den Antrag bekommt Ihr direkt bei uns. Sprecht uns doch einfach an. Der Antrag muss über die IVB eingereicht werden. Sendet bitte daher alle Anträge zur IVB, eine Policierung ist sonst nicht möglich!